Liebe Patientinnen und Patienten,
am 11.02.2026 erreichte uns der beigefügte Brief von der größten gesetzlichen Krankenkasse unserer Region – die AOK Niedersachsen, bestehend aus zwei Seiten, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen (siehe Bilder). Die AOK weist uns darauf hin, dass wir das Medikament L-Thyroxin für die Schilddrüsenunterfunktion nur noch vom Hersteller Abdi Farma GmbH und Sanofi-Aventis Deutschland GmbH auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen dürfen. Verordnungen von anderen Herstellern, z.B. von Euthyrox sind ab sofort unwirtschaftlich und dürfen von uns nicht rezeptiert werden. Wir werden ab sofort, soweit die Medikamente in der passenden Dosierung verfügbar sind L-Thyroxin nur von diesen beiden Herstellern rezeptieren. Das sind die Bedingungen der AOK Niedersachsen für ihre Versicherten.
Bitte beachten Sie, dass dies die vertraglichen Bedingungen und Vorgaben Ihrer Krankenkasse sind und wir davon de facto nicht abweichen dürfen.
Im äußerst seltenen Fall, in dem Sie eine Unverträglichkeit gegen die Medikamente beider Hersteller nachweisen können, wäre eine besonders begründete abweichende Verordnung möglich. Der Weg für einen solchen Unverträglichkeitsnachweis ist jedoch umständlich und muss mehrfach dokumentiert werden.
Ihre Praxis Steinfeld
