Liebe Patientinnen und Patienten,
die AOK Niedersachsen hat uns als Vertragsärzte erneut angeschrieben und darauf hingewiesen, dass wir verpflichtet sind, Blutverdünner zu verordnen, die nicht mehr patentgeschützt sind und deshalb deutlich günstiger für die Krankenkassen sind. Das Schreiben laden wir hier im Original hoch.
Machen Sie sich keine Illusionen – diese „Infobriefe“ sind keine reinen Informationsschreiben! Wir werden darauf hingewiesen, dass wir geprüft und sanktioniert werden können, sollten wir weiterhin patentgeschützte Medikamente verordnen. Der Weg einer abweichenden Verordnung ist sehr aufwendig und erfordert in jedem Fall eine solide Begründung sowie den Nachweis von Nebenwirkungen oder besonderen Indikationen.
Medizinisch gesehen sind diese Tabletten in den meisten Fällen gleich – teurer bedeutet nicht besser. Die überwiegende Mehrheit unserer Verordnungen soll daher aus Medikamenten bestehen, die bereits als Generikum verfügbar sind. So ist zum Beispiel Rivaroxaban inzwischen als Generikum erhältlich; das Originalpräparat trägt den Markennamen „Xarelto®“. Auch Dabigatran ist nicht mehr patentgeschützt, der Markenname lautet „Pradaxa®“.
Das meistverordnete Medikament aus dieser Gruppe – Eliquis® mit dem Wirkstoff Apixaban – ist noch patentgeschützt. Der Hersteller führt hierzu einen Rechtsstreit, gewinnt dadurch Zeit und kann das Präparat weiterhin zu einem etwa dreifach höheren Preis verkaufen.
Als Patientinnen und Patienten haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf ein bestimmtes Medikament, das Sie kennen oder bisher erhalten haben, sondern auf ein medizinisch erforderliches, sinnvolles und wirtschaftlich verordnetes Medikament. Vertragsärzte sind sogar verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln.
Der Kostendruck im Gesundheitswesen steigt deutlich und betrifft inzwischen sowohl die Medikamentenverordnungen als auch Sie als Patientinnen und Patienten sowie uns als Ärzte. Die Krankenkassen wenden sich in dieser Angelegenheit nicht direkt an Sie, sondern schreiben uns „Informationsbriefe“ und erwarten von uns, dass wir ihre Vorgaben umsetzen. Das führt häufig zu unnötigen und langen Diskussionen – etwa darüber, warum die Verpackung eines Medikaments anders aussieht oder ob nicht doch das „Original“ verordnet werden kann.
Patientenanfragen bei Krankenkassen und manchen Apotheken werden teilweise bewusst ungenau beantwortet, sodass die Diskussionen bei den Ärzten stattfinden und nicht bei den Krankenkassen. Häufig erhalten Patientinnen und Patienten die Auskunft, dass „der Arzt doch das sogenannte Aut-idem-Kreuz setzen könne“, um das gewünschte Medikament zu erhalten.
Natürlich kann sich der Arzt in bestimmten Ausnahmefällen gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip entscheiden, wenn dies rechtssicher und eindeutig begründet werden kann. Dennoch muss die Gesamtzahl der Verordnungen wirtschaftlich, zweckmäßig, erforderlich und sinnvoll sein – das bedeutet, dass der Großteil der Verordnungen aus Rabatt- und Generikaprodukten bestehen muss. Die Erfahrung zeigt zudem, dass bei hohen Regressforderungen gegen den Arzt kein Patient bereit ist, die entstehenden Mehrkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zu übernehmen.
Wir werden daher ab sofort bei Erstverordnungen – soweit möglich – generische Medikamente einsetzen. Originalpräparate werden wir dort, wo generische Alternativen verfügbar sind, nicht mehr auf Kosten der Versichertengemeinschaft verordnen. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Patientinnen und Patienten bei einer Wunschverordnung die Differenz in der Apotheke selbst tragen.
Vorerst werden wir bestehende Therapien mit Blutverdünnern nicht umstellen. Wer derzeit Eliquis® erhält, wird von uns nicht auf Rivaroxaban umgestellt. Neue Verordnungen erfolgen jedoch grundsätzlich mit Rivaroxaban und nicht mehr mit Eliquis® – auch dann, wenn Patientinnen und Patienten mit einer entsprechenden Erstverordnung aus dem Krankenhaus entlassen werden, es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Begründung vor, die eine Abweichung von den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V rechtfertigt.
Ihre Praxis Steinfeld (S t o y a n M o n e v)

