Kostenpflichtige Bereitsschaftsdienste

Als niedergelassener Arzt bin ich verpflichtet, Bereitschaftsdienste im Rahmen der hausärztlichen Versorgung zu leisten. Diese Dienste finden im Krankenhaus in Vechta statt.
Für das Jahr 2026 wurden mir 14 solcher Dienste zugeteilt. Mitenthalten sind unentgeltlich übernommene Dienste einiger Kolleginnen.
Heute ist die Abrechnung für das zweite Quartal 2026 eingegangen, das den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 30.06.2026 umfasst.
Die Vergütung für meine Bereitschaftsdienste in diesem Zeitraum beträgt gerade einmal 160,51 Euro. Gleichzeitig muss ich für denselben Zeitraum eine Pflichtgebühr zur Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes in Höhe von 1.964,67 Euro bezahlen.
Das bedeutet: Ich muss am Ende draufzahlen, um Bereitschaftsdienste leisten zu dürfen. Und das an Tagen, an denen ich zuvor bereits zwölf Stunden in meiner Praxis gearbeitet habe.
Wer wundert sich da noch, dass Ärztinnen und Ärzte unter solchen Bedingungen nicht bereit sind, immer mehr zu arbeiten, um am Ende noch weniger zu verdienen?
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